AGB

Allgemeine Geschäftsbedingnungen

Software wird vom Auftragnehmer entsprechend den vom Auftraggeber vorgegebenen Kriterien entwickelt.

 

Bei auftretenden Unklarheiten in den Vorgaben ist der Auftraggeber verpflichtet an deren Lösung nach besten Kräften mitzuwirken.

 

Die Software ist vom Auftragnehmer vertragsgemäß erstellt, wenn die übergebene Software den Vorgaben in allen wesentlichen Punkten entspricht. Der Auftraggeber erklärt dann unverzüglich schriftlich die Abnahme. Andernfalls setzt ihm der Auftragnehmer eine angemessene Frist. Mit Ablauf dieser Frist gilt die Software als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme nicht erklärt. Entspricht die Software nicht in wesentlichen Punkten den Vorgaben (vgl. (1.)), teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das unverzüglich schriftlich mit. Der Auftraggeber setzt dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung.

 

Die Transportkosten trägt der Auftraggeber.

 

Mit der Bezahlung der Software geht diese in das Eigentum des Auftraggebers über. Alle Unterlagen die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Softwareherstellung vom Auftraggeber in diesem Zusammenhang erhalten hat werden nach vollständiger Kaufpreiszahlung zurückgegeben.

 

Der Auftragnehmer gewährleistet nach den werkvertraglichen Vorschriften die Betriebsbereitschaft der entwickelten Software, wie sie sich aus den Vorgaben des Auftraggebers ( vgl. (1.)) ergibt und nur für den zwischen den Parteien festgelegten Zweck. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab Abnahme. Der Auftraggeber benachrichtigt den Auftragnehmer über Mängel. Er stellt im Rahmen des Zumutbaren den Mangel fest, grenzt ihn ein und dokumentiert ihn schriftlich. Dazu sammelt er die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel über die gespeicherten Daten, die Eingabe- und Ausgabedaten sowie Zwischen- und Testergebnisse.

 

Der Auftragnehmer geht davon aus, daß durch den vertragsgemäßen Einsatz der durch den Auftragnehmer gelieferten Software auf dem EDV-System des Auftraggebers keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

 

Eine Haftung für Schäden an der Hardware, die durch die Benutzung der gelieferten Software eintreten könnte wird ausgeschlossen. Ebenso wird eine Haftung für sonstige Schäden, gleich welcher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinen anderen Vermögensschaden) ausgeschlossen. Gleichfalls ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen.

 

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

HRB 145716 München,  Zandt & Singer GmbH